Ihre Kanzlei für Strafrecht

Rechtsanwalt für Allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Das Allgemeine Strafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht sind zwei wesentliche Bereiche des Rechts, die sich mit der Verfolgung und Bestrafung von strafbaren Handlungen befassen. Während das Allgemeine Strafrecht sich auf strafbare Handlungen richtet, die individuelle Personen betreffen, konzentriert sich das Wirtschaftsstrafrecht auf Verstöße im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten und Unternehmen. 

 

Wenn Sie in Konflikt mit diesem Bereich kommen und der Staat gegen Sie Anklage erhebt, sollten Sie eins auf jeden Fall beherzigen: Sagen Sie nichts ohne eine Anwältin / einen Anwalt. Alles, was Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. 

 

Wir sorgen für Akteneinsicht und schauen und zunächst an, was genau Ihnen vorgeworfen wird und erörtern mit Ihnen die Erkenntnisse. Daraus entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, um eine mögliche Strafe zu reduzieren oder dass im besten Fall das Verfahren gegen Sie gänzlich eingestellt wird. Dabei sind wir sehr akribisch und arbeiten eng mit Ihnen zusammen.

 

Auch vermeintlich freundlich gemeinte Aussagen der Ermittlungsbehörden wie zum Beispiel der Polizei wie: „Sie möchten die Angelegenheit doch auch schnell aus der Welt schaffen“ und unzählige weitere Sätze sind grundsätzlich nicht zu Ihrem Vorteil bedacht. Die Staatsanwaltschaft verfolgt in der Regel ausschließlich die eigenen Interessen bzw. die des Staates.

Straftaten gegen Personen und Eigentum

Das Allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von strafbaren Handlungen, die individuelle Personen oder deren Eigentum betreffen. Dazu gehören Verbrechen wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung und vieles mehr. Diese Straftaten sind im StGB / Strafgesetzbuch genau definiert und mit entsprechenden Strafen versehen.

 

Ein wichtiger Grundsatz des Allgemeinen Strafrechts ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das besagt, dass die Strafe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat stehen sollte. Darüber hinaus gelten bestimmte rechtliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein faires Verfahren und das Verbot der doppelten Bestrafung.

 

Wir vertreten Sie in nahezu allen Bereichen und wahren Ihre Rechte vehement gegen den Staat.

 

Vor allem bei einer Hausdurchsuchung oder Verhaftung benötigen Sie schnelle Hilfe und einen zuverlässigen Rechtsbeistand.

 

Als Strafverteidiger stehen wir an Ihrer Seite nicht nur im allgemeinen Strafrecht, sondern auch im Jugendstrafrecht, BtMG / Drogen-Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. 

 

Darüber hinaus übernehmen wir die Vertretung der Opfer von Straftaten im Rahmen der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.

Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Ein besonders relevantes Thema im Strafrecht ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das den Umgang mit illegalen Drogen regelt. Das BtMG verbietet unter anderem den Besitz, den Handel, die Herstellung und den Anbau von Betäubungsmitteln wie Cannabis, Kokain, Heroin und anderen Substanzen. Wobei es hier zum 01. April eventuell eine Änderung eintritt.  Verstöße gegen das BtMG werden in der Regel streng bestraft und können zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder anderen Sanktionen führen.

 

Das BtMG enthält auch Bestimmungen zur medizinischen Verwendung von Betäubungsmitteln und zur Kontrolle von Arzneimitteln. Es soll sicherstellen, dass Betäubungsmittel nur zu medizinischen Zwecken verwendet werden und nicht für den illegalen Drogenhandel missbraucht werden.

Verkehrsstrafrecht: Delikte im Straßenverkehr

Das Verkehrsstrafrecht umfasst strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, die die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährden. Dazu gehören Verstöße wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, Rasen, Nötigung im Straßenverkehr und fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.

 

Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich Geldstrafen, Fahrverboten, Punkten in Flensburg und sogar Freiheitsstrafen. Daher füllen Sie nicht voreilig die polizeilichen Fragebögen und Anhörungsbögen aus, denn hier kann jedes falsche Wort bereits als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Das Wirtschaftsstrafrecht: Verstöße gegen wirtschaftliche Interessen

Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten und Unternehmen stehen. Dazu gehören Delikte wie Betrug, Untreue, Insiderhandel, Geldwäsche, Korruption, Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Kartellrecht. Diese Straftaten können erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und das öffentliche Vertrauen haben und werden daher streng geahndet.

 

Im Wirtschaftsstrafrecht spielen auch spezielle Gesetze und Vorschriften eine wichtige Rolle, die darauf abzielen, wirtschaftliche Aktivitäten zu regulieren und kriminelles Verhalten zu bekämpfen. Dazu gehören beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Kartellgesetz, das Bankgeheimnis und das Steuerstrafrecht.

 

Wir beraten Sie individuell zu Ihrem Fall und beantragen Einsicht in die Ermittlungsakten. Bis zu diesem Zeitpunkt, wie bereits erwähnt, tätigen Sie bitte keinerlei Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden.

Ihr kompetenter Rechtsberater

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie erste telefonische Einschätzung Ihrer Angelegenheit unter 05621 - 96 97 6 22

 

Selbstverständlich können Sie uns auch per E-Mail an info@jaeger-kanzlei.de erreichen oder unter unserem Kontaktformular.

 

Gerne können Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Bad Wildungen vereinbaren. Wir vertreten viele Mandantinnen und Mandanten aus der gesamten Region wie zum Beispiel auch Bad Arolsen, Bad Zwesten, Borken, Felsberg, Frankenau, Frankenberg, Fritzlar, Gemünden, Gilserberg, Gudensberg, Guxhagen, Haina, Homberg, Korbach, Melsungen, Naumburg, Schwalmstadt, Stadtallendorf, Vöhl, Wabern, Waldeck, Willingen, Wolfhagen und aus vielen weiteren Orten.

 

 

Sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Sie.

 

Wir machen Ihren Weg zum Anwalt zu einer Beratung in Augenhöhe. 

 

Wir sind für Sie rund um die Uhr (24/7) unter +49 5621 - 96 97 6 22 erreichbar.

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Für einen längeren Aufenthalt empfehlen wir Ihnen, eines der zwei Parkhäuser in unmittelbarer Nähe  zur Kanzlei zu benutzen.

 

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Wir möchten Ihnen ihren Weg zu uns so angenehm wie möglich gestalten, daher ist unser Sekretariat rund um die Uhr für Sie erreichbar und Sie können einfach einen Termin mit uns abstimmen.

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Unser Sekretariat ist 24/7 für Sie erreichbar.

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